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HANDELS- & GESELLSCHAFTSRECHT

Mit Erfahrung, Expertise und Effizienz ans Ziel

ZUR PERSON

Ich blicke auf eine lange und vielseitige juristische Laufbahn zurück. Über einen Zeitraum von mehr als 30 Jahren war ich als Richter am Landgericht Köln, Oberlandesgericht Köln und Amtsgericht Bergisch Gladbach tätig. Hinzu kamen Abordnungen an die Staatsanwaltschaft Köln und an das Bundesministerium der Justiz. 

 

​Deutlicher Schwerpunkt meiner bisherigen Berufstätigkeit war das Zivil- und Handelsrecht, begleitet von Erfahrungen im Straf- und Verwaltungsrecht. Mein besonderes Interesse gilt dem Handels- und Gesellschaftsrecht. 

 

21 Jahre lang hatte ich den Vorsitz einer Kammer für Handelssachen inne, die sich vorrangig mit praxisrelevanten GmbH-Gesellschaftsstreitigkeiten befasste und im OLG-Bezirk Köln für Aktiensachen, insbesondere für Anfechtungsklagen und sogenannte Spruchverfahren, zuständig war. Über eine besondere Expertise verfüge ich darüberhinaus in der rechtlich geprägten Unternehmensbewertung.

Zur Person
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Ich vertrete Sie
in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Handelsrecht und Spruchverfahren.

Rechtsgebiete

RECHTSGEBIETE

Gesellschafts-, GmbH- & Aktienrecht
  • Gründung, Strukturierung, Organisation und Auflösung von Unternehmen in Form der GbR, OHG, KG, GmbH und AG

  • Anfechtungsklagen gegen Gesellschafterbeschlüsse einschließlich positiver Feststellungsklagen

  • Haftungsklagen gegen Geschäftsführer bzw. Vorstände

  • Abberufung von Geschäftsführern/Vorständen einschließlich fristloser Kündigungen

  • Rückforderungen aufgrund von Zahlungen nach dem Eintritt der Insolvenzreife

Handelsrecht
  • Streitigkeiten aus Handelsgeschäften, z. B. aus Kaufverträgen, Werkverträgen, Dienstverträgen, Mietverträgen oder Leasingverträgen

Spruchverfahren
  • Streitigkeiten über die angemessene Kompensation bei aktien- und umwandlungsrechtlichen Maßnahmen gem. § 1 SpruchG (Unternehmensverträge, Squeeze Out, Verschmelzungen u. a. )

  • Tätigkeit als gemeinsamer Vertreter der nicht antragstellenden außenstehenden Gesellschafter

Ablauf

ABLAUF

Terminvereinbarung und Erstberatung

Der erste Schritt zu einer erfolgreichen anwaltlichen Vertretung beginnt mit der Kontaktaufnahme. Vereinbaren Sie einen Termin für ein erstes Beratungsgespräch, das entweder in meiner Kanzlei oder telefonisch stattfinden kann. In diesem Gespräch schildern Sie Ihr Anliegen und legen gegebenenfalls relevante Unterlagen vor. Nähere Informationen zum Erstgespräch finden Sie hier. Ich prüfe den Sachverhalt sorgfältig und informiere Sie über die rechtliche Lage sowie über mögliche Handlungsoptionen.

Beauftragung und Vollmachts-erteilung

​Nach der Erstberatung entscheiden Sie, ob Sie mich beauftragen möchten. Falls ja, erteilen Sie mir eine schriftliche Vollmacht, die mich zur Vertretung Ihrer Interessen berechtigt. Ich informiere Sie transparent über die voraussichtlichen Kosten, die entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder auf Grundlage einer individuellen Honorarvereinbarung abgerechnet werden.

Bearbeitung des Falls
Beratung über weitere Schritte und Abschluss

Nach der Beauftragung beginne ich umgehend mit der Bearbeitung Ihres Falls. Ich übernehme die gesamte Korrespondenz mit der Gegenseite, stelle notwendige Anträge bei Gericht oder Behörden und halte Sie regelmäßig über den Stand des Verfahrens auf dem Laufenden. Ihre Mitwirkung ist dabei entscheidend: Bitte stellen Sie mir alle relevanten Informationen und Unterlagen zeitnah zur Verfügung und reagieren Sie zügig auf Rückfragen.

Während des Verfahrens berate ich Sie kontinuierlich über das weitere Vorgehen. Dazu gehören etwa die Bewertung von Vergleichsangeboten oder die Besprechung von Gerichtsentscheidungen. Ist das Mandat abgeschlossen, erhalten Sie eine detaillierte Abrechnung über die erbrachten Leistungen. Ich stehe Ihnen auch nach Abschluss des Falls zur Verfügung, um das Ergebnis zu überprüfen und gegebenenfalls das weitere Vorgehen zu besprechen.
 

Ich stehe Ihnen jederzeit für Fragen zur Verfügung und setze mich mit Nachdruck für Ihre Interessen ein.

Erstberatung

Erstberatung

​​Ich biete Ihnen eine Erstberatung in Form eines persönlichen Gesprächs an. Auch eine Online-Beratung per Video- oder Telefonkonferenz ist möglich.

Die Erstberatung ist eine pauschale, überschlägige Einstiegsberatung. Dazu gehört laut Bundesgerichtshof nicht, dass sich der Rechtsanwalt erst sachkundig macht oder dass er die Erstberatung schriftlich zusammenfasst. Es handelt sich also um eine mündliche (bzw. fernmündliche) Beratung.

In einem ersten Beratungsgespräch ist häufig noch keine vollständige rechtliche Beurteilung des Sachverhalts und der Rechtslage möglich. Das Erstgespräch dient der ersten Einschätzung der Sach- und Rechtslage sowie der Erfolgsaussichten des rechtlichen Anliegens. Insofern unterscheidet sich die Erstberatung von einem Beratungsauftrag, der den Rechtsanwalt verpflichtet, den Sachverhalt zu klären und sich zur Rechtslage zu informieren.

Der Nutzen der Erstberatung liegt darin, dass Sie eine fachliche Einschätzung Ihrer Rechtsangelegenheit erhalten, Handlungsmöglichkeiten und Erfolgsaussichten abschätzen und mich und meine Arbeitsweise kennenlernen können. Viele Rechtsprobleme lassen sich schon in einer Erstberatung klären.

Falls Sie lediglich eine Antwort auf eine konkrete Rechtsfrage suchen, kann es sich anbieten, zunächst eine Internetrecherche durchzuführen und dort verfügbare Ratgeber zu nutzen. Vielfach lassen sich Rechtsfragen bereits auf diesem Wege klären.

Die Erstberatung ist nicht kostenlos. Falls Sie rechtsschutzversichert sind, klären Sie zunächst bei Ihrer Rechtsschutzversicherung, ob diese die Erstberatung zahlt. Lassen Sie sich eine schriftliche Deckungszusage aushändigen.

Gemäß § 34 RVG (RVG) beträgt die anwaltliche Gebühr der Erstberatung für Verbraucher höchstens 190,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer. Falls nach der Erstberatung das Mandat erteilt wird, wird die Gebühr für das Erstgespräch auf die Gesamtleistung angerechnet.

Voraussetzung für ein effizientes und klärendes Erstgespräch ist eine gute Vorbereitung Ihrerseits. Es hilft mir, wenn Sie die wesentlichen Fragen vorformuliert haben. Stellen Sie bitte sämtliche fallrelevanten Unterlagen und Schriftstücke in chronologischer Reihenfolge zusammen und bringen Sie sie mit. Für kritische Punkte sollten nach Möglichkeit Beweismittel benannt werden können. Bitte teilen Sie mir relevante Fristen mit und informieren Sie mich ggf. eine Rechtsschutzversicherungspolice. Es ist wichtig, dass nichts verschwiegen wird, auch wenn das möglicherweise als peinlich oder negativ eingeschätzt wird. Ihr Erfolg hängt davon ab, dass ich über alle entscheidungserheblichen Tatsachen informiert werde. 

Downloads

Downloads

Hier können Sie Formulare herunterladen, die ggf. notwendig sind, damit ich Sie rechtlich vertreten kann.

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